Stromanschluss - Montage eines neuen Zählers

Der Antrag kann schriftlich beim Städtischen Elektrizitätswerk, Neustadt 28, 39049 Sterzing, durch Fax an die Nummer +39 0472 723729, oder mittels E-Mail an e-werk@sterzing.eu eingebracht werden.

Veröffentlichungsdatum:

07.04.2022

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Der Antrag kann schriftlich beim Städtischen Elektrizitätswerk, Neustadt 28, 39049 Sterzing, durch Fax an die Nummer +39 0472 723729, oder mittels E-Mail an e-werk@sterzing.eu eingebracht werden.

Dabei sollen die nachstehenden Unterlagen entweder abgegeben oder übermittelt bzw. die folgenden Informationen mitgeteilt werden:

  • Wenn das Gesuch für eine andere Person unterschrieben wird, braucht es eine Vollmacht
  • Wenn das Gesuch im Namen einer Gesellschaft gestellt wird, braucht es gegebenenfalls die Vollmacht auf dem Briefpapier der Gesellschaft
  • Kopie der Baugenehmigung und des Lageplanes
  • Die gewünschte Leistung und ob die Lieferung einphasig (nur bis 6 kW) oder dreiphasig sein soll
  • Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten: Liste mit Standort der anzuschließenden Wohneinheiten (Hausnummer, Stiegenhaus, Stockwerk und hausinterne Nummer)

Nach der Antragstellung wird sich der dafür zuständige Techniker mit dem Antragsteller oder dessen Beauftragten in Verbindung setzen, um die auszuführenden Arbeiten zu erörtern und einen Lokalaugenschein vorzunehmen. Aufgrund der Ergebnisse wird dem Antragsteller dann die betreffende Rechnung zugesandt. Nach Begleichung der Rechnung wird der Arbeitsauftrag erteilt und nach Fertigstellung der Arbeiten wird der Antragsteller benachrichtigt, der sodann den Stromlieferungsvertrag abschließen kann.

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Zuletzt aktualisiert: 11.11.2025, 11:26 Uhr

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