Verordnung über die Verkaufstätigkeit ohne festen Standort

Die Verordnung regelt den Verkauf ohne festen Standort in der Gemeinde Sterzing, einschließlich Marktorganisation, Standplatzvergabe und rechtlicher Rahmenbedingungen.

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Sterzing hat neue Regeln für den Verkauf auf öffentlichen Plätzen und bei Märkten beschlossen. Es wird genau festgelegt, wo und wann Händler verkaufen dürfen, wie sie einen Standplatz bekommen und welche Bedingungen sie erfüllen müssen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Geldstrafen rechnen oder verliert die Erlaubnis zum Verkauf.

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.10.2025, 12:39 Uhr