Verordnung des Bürgermeisters zu Wandergewerbe und Straßenmusikanten

Regeln für Straßenmusikanten in Sterzing.

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Beschreibung

Straßenmusikanten und andere Wanderkünstler müssen eine Genehmigung der Stadtpolizei einholen, um in bestimmten Bereichen und zu festgelegten Zeiten auftreten zu dürfen. Die Nutzung von Lautsprechern ist verboten, und die Künstler dürfen den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht behindern. Bei Verstößen gegen die Vorschriften wird die Genehmigung entzogen und eine Geldstrafe verhängt.

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Veröffentlichungsdatum

10.05.2017

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 13:22 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen