Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung regelt die Berechnung und Zahlung von Gebühren für Bauprojekte in der Gemeinde Sterzing.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

10.11.2021

Beschreibung

Für Eingriffe, für welche eine Baugenehmigung, eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) oder beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) erforderlich ist, muss eine Gebühr entrichtet werden.

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Veröffentlichungsdatum

10.11.2021

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 14:39 Uhr

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Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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