Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Private

Die Gemeinde Sterzing regelt in dieser Verordnung, wie finanzielle Beiträge und Sachleistungen an gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen vergeben werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

13.11.2019

Beschreibung

Die Stadt Sterzing gibt Geld oder Sachleistungen an Vereine, Organisationen und manchmal auch Einzelpersonen, wenn sie ohne Gewinn arbeiten und der Allgemeinheit helfen. Es gibt klare Regeln, wie man diese Unterstützung beantragen kann, welche Unterlagen nötig sind und wie die Stadt kontrolliert, ob das Geld richtig verwendet wird. Die Stadt kann auch Preise vergeben oder Veranstaltungen unterstützen, übernimmt aber keine Verantwortung für deren Durchführung.

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Veröffentlichungsdatum

13.11.2019

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 12:16 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Stadtplan

Rundwege in Sterzing

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen