Sekretariatsgebühren auf Bauamtsakte

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 02.09.2020 die Sekretariatsgebühren für Bauamtsakten neu...

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2022

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Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 02.09.2020 die Sekretariatsgebühren für Bauamtsakten neu festgelegt. Die neuen Beträge gelten für neu eingereichte Akten ab dem 08.09.2020.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Schatzamtskonto der Gemeinde Sterzing: 

Raiffeisenkasse Wipptal IBAN Nr. IT02J0818259110000300316008

Tabelle Sekretariatsgebühren auf Bauamtsakte

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Zuletzt aktualisiert: 28.04.2025, 12:28 Uhr