Im Sinne der Satzung setzt sich der Bibliotheksrat wie folgt zusammen:
- 2 Vertreter/innen der Gemeinde
- 4 Vertreter/innen der Schulen. Der Träger wählt aus den von den entsprechenden Schulräten der Schulsprengel und –anstalten vorgeschlagenen Personen aus, wobei jede bestehende Schulstufe berücksichtigt wird
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister oder eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person gehört dem Rat kraft Amtes an
Der Bibliotheksrat kann bis zu drei Fachleute als weitere Mitglieder kooptieren. Nachdem die Bibliothek auch die Funktion einer Mittelpunktbibliothek hat, kooptiert der Bibliotheksrat außerdem drei Vertreter/innen der zum betreffenden Einzugsgebiet gehörenden Bibliotheken. Mitglieder des Bibliotheksrates kraft Amtes sind die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek; sie/er hat beratende Stimme.