Der Verwaltungsrat ist für die gesamte Verwaltung und Führung der Einrichtung zuständig. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
- Vorschläge zum Haushaltsvoranschlag und zu Änderungen.
- Vorschläge zur Vermietung von Räumlichkeiten.
- Festlegung der Bedingungen und Entgelte für die Nutzung der Säle, mit Ermäßigungen für lokale Kulturveranstaltungen.
- Beschlussfassung über Verträge für Arbeiten, Anschaffungen und Dienstleistungen.
- Entscheidungen über kulturelle Initiativen, einschließlich Vereinbarungen mit Künstlern.
- Beschlussfassung über alle weiteren Angelegenheiten von Interesse für die Einrichtung.
Der Verwaltungsrat kann Aufgaben an den Präsidenten oder einzelne Mitglieder delegieren. Seine Beschlüsse sind grundsätzlich sofort wirksam, mit Ausnahme bestimmter Maßnahmen, die der Genehmigung durch den Stadtrat bedürfen. Falls der Verwaltungsrat nicht beschlussfähig ist, übernimmt der Stadtrat seine Aufgaben.