Das Generalsekretariat übernimmt zentrale Verwaltungsaufgaben innerhalb der Organisation. Zu seinen Kernkompetenzen zählen die Betreuung und Koordination der Verwaltungsorgane sowie die Organisation und Begleitung ihrer Sitzungen. Es ist verantwortlich für die Gebarungskontrolle, die Repräsentation nach außen sowie die allgemeine administrative Koordinierung. Weitere Zuständigkeiten umfassen das öffentliche Vertragswesen, die Pflege der digitalen Amtstafel, Maßnahmen zur transparenten Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Betreuung der Internetseite sowie die Bereiche EDV und Datenschutz.