Die Stadtpolizei Sterzing ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in unserer Gemeinde zuständig. Unsere Aufgaben umfassen die Überwachung des Straßenverkehrs, die Durchsetzung von Gemeindeverordnungen und die Unterstützung der Bürger in verschiedenen Anliegen. Wir legen unseren Fokus auf das friedliche Zusammenleben in der Gemeinde und arbeiten eng mit anderen Behörden zusammen, um ein sicheres Umfeld für alle zu gewährleisten.
Die Stadtpolizei Sterzing stellt Park- und Durchfahrtsgenehmigungen für Gemeindestraßen und -plätze aus. Klicken Sie auf den Link um auf das Online-Formular zu gelangen.
Unter bestimmten Voraussetzung können Jahres- und Halbjahresparkkarten für die blauen Zonen ausgegeben werden. Davon ausgenommen sind der Untertorplatz, Europaparkplatz und die Tiefgarage in der Sebastian-Baumgartner-Straße. Diese können im Büro der Stadtpolizei Sterzing angesucht werden.
Für Bauvorhaben auf oder neben der Straße, bei denen der Verkehr beeinträchtigt wird, muss eine Verordnung des Bürgermeisters ausgestellt werden. Dafür muss mindestens fünf Arbeitstage vor Baubeginn bei der Stadtpolizei Sterzing ein entsprechendes Onlineansuchen eingereicht werden.
Das Dokument ist ein Antragsformular für eine Parkgenehmigung in den blauen Zonen der Gemeinde Sterzing.